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   OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2009 - 1 L 48/08   

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https://dejure.org/2009,27289
OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2009 - 1 L 48/08 (https://dejure.org/2009,27289)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.03.2009 - 1 L 48/08 (https://dejure.org/2009,27289)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. März 2009 - 1 L 48/08 (https://dejure.org/2009,27289)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Erwerb der Befähigungsvoraussetzungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an den Erwerb von Befähigungsvoraussetzungen im bisherigen Bundesgebiet für einen Beamten; Erwerb von Befähigungsvoraussetzungen im bisherigen Bundesgebiet als Voraussetzung für einen ruhegehaltfähigen Zuschuss; Maßgeblichkeit der konkreten örtlichen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2009 - 1 L 48/08
    Mit Schreiben vom 7. November 2006 ("Anhörung") hielt die Klägerin unter Bezugnahme auf das zwischenzeitlich ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 2006 (2 C 14.05) ihr Begehren aufrecht.

    Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (U. v. 15.6.2006 - 2 C 14.05 - juris; nachfolgend etwa B. v. 28.9.2007 - 2 B 62.07 - juris) werden die Befähigungsvoraussetzungen für den gehobenen Dienst durch den Vorbereitungsdienst erworben, welcher mit der Laufbahnprüfung abschließt.

    Die örtliche Zuordnung der Ausbildung zu dem bisherigen Bundesgebiet ist von einem solchen Gewicht, dass ihr aus Gründen der Gleichbehandlung Rechnung getragen werden muss (BVerwG, U. v. 15.6.2006 - 2 C 14.05 - juris); danach sind die Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses gemäß § 4 2. BesÜV a. F. regelmäßig dann erfüllt, wenn der Bedienstete mindestens die Hälfte seiner Fachausbildung im bisherigen Bundesgebiet durchlaufen hat, mithin die zeitlichen Anteile an der Ausbildung und Prüfung zumindest gleichgewichtig auf das bisherige Bundesgebiet und ein neues Bundesland fallen.

    Zutreffend hat vielmehr Kugele in seiner vom Verwaltungsgericht zitierten Anmerkung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 2006 (a. a. O.) ausgeführt, dass das Bundesverwaltungsgericht mit seiner Entscheidung dem Dienstherrn die Anwendung der 2. BesÜV erleichtert habe.

  • BVerwG, 28.09.2007 - 2 B 62.07

    Voraussetzungen für die Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2009 - 1 L 48/08
    Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (U. v. 15.6.2006 - 2 C 14.05 - juris; nachfolgend etwa B. v. 28.9.2007 - 2 B 62.07 - juris) werden die Befähigungsvoraussetzungen für den gehobenen Dienst durch den Vorbereitungsdienst erworben, welcher mit der Laufbahnprüfung abschließt.

    Die Befähigungsvoraussetzungen als solche ergeben sich nicht aus § 4 2. BesÜV, sondern aus dem jeweiligen Laufbahnrecht (BVerwG, B. v. 28.9.2007 - 2 B 62.07 - juris).

  • OVG Sachsen, 04.02.2009 - 2 A 42/08

    Ruhegehaltsfähiger Zuschuss; Besoldungsübergangsverordnung; Vertretungsdienst;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2009 - 1 L 48/08
    Ob die Befähigungsvoraussetzungen "im bisherigen Bundesgebiet" erlangt worden sind, ist ausschließlich ortsbezogen zu beurteilen (wie hier auch jüngst: Sächs. OVG, U. v. 4.2.2009 - 2 A 42/08 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2007 - 1 L 169/07

    Zur Berechnung der ortsbezogenen Ausbildungszeiten nach § 4 der 2. BesÜV

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2009 - 1 L 48/08
    Dabei entspricht es einer durchaus sachgerechten Pauschalierung, wenn Krankheitstage, Urlaubstage oder sonstige Tage individueller Abwesenheit demjenigen Ausbildungsabschnitt zugerechnet werden, welcher gerade durchlaufen wird (siehe bereits: OVG LSA, B. v. 25.10.2007 - 1 L 169/07 -, veröffentlich bei juris = JMBl. LSA 2008, S. 8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2011 - 1 L 15/10

    Absolvierung der Ausbildung im bisherigen Bundesgebiet bei Ausbildungsbeginn vor

    Der beschließende Senat hat bereits mehrfach zur Frage der Voraussetzungen für die Gewährung eines ruhegehaltfähigen Zuschusses gem. § 4 Abs. 1 2. BesÜV a. F. entschieden (vgl. etwa: Beschl. v. 19.03.2009 - 1 L 47/08 - Beschl. v. 23.03.2009 - 1 L 48/08 - juris).

    Ein derartiger Erhebungsaufwand soll gerade vermieden werden (vgl. hierzu Beschl. d. erkennenden Senats vom 23.03.2009 - 1 L 48/08 - m. w. N.).

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